Wahleinspruch wegen der Briefwahl bei der Europawahl 2009 in Deutschland

Die Briefwahl in Deutschland verstößt gegen die Wahlgrundsätze der freien, geheimen und transparenten Wahl und ist in hohem Maße anfällig für Wahlmanipulation. Durch das Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) ist mittlerweile sogar die Beantragung der Briefwahl ohne Angabe und Glaubhaftmachung von Hinderungsgründen möglich. Aus diesem Grund habe ich Einspruch gegen die Europawahl 2009 eingelegt. Es geht mir dabei nicht um eine Abschaffung der Briefwahl sondern um eine Verbesserung der Sicherheit.

Die Sicherheitsprobleme der Briefwahl

  • Die eingegangenen Briefwahlunterlagen werden, im Gegensatz zur Wahl im Wahllokal, nicht gegen eine Wählerliste geprüft. Mit einem gefälschten Wahlschein auf einen erfundenen Namen würde man im Wahllokal also eine Anzeige riskieren. Gefälschte Briefwahlunterlagen fallen dagegen nicht auf solange man bei den jahrhunderte alten Kulturtechniken der Dokumenten- und Stempelfälschung keinen Fehler macht. Es erfolgt nicht einmal ein Vergleich der Anzahl an ausgegebenen mit den eingegangenen Briefwahlunterlagen.
  • Neben dem Fälschen der Unterlagen können auch Mitarbeiter der kommunalen Wahlbehörden einfach Wahlunterlagen abzweigen und einsenden. Siehe auch den Wahlfälschungsskandal von Dachau.
  • Die Unterschriften der Eidesstattlichen Versicherungen unter den Wahlscheinen werden nur auf Vorhandensein überprüft, stellen also keinerlei Hürde für Fälscher dar.
  • Ein Wähler hat keine Kontrollmöglichkeit, ob seine Briefwahlunterlagen auf dem Postweg oder im Wahlamt abhanden gekommen sind. Einige in 2009 durch Zufall öffentlich gewordene Fälle: Wahlbriefe im Amt vergessen, Wahlbriefe im Reisswolf, Wahlbriefe in der Post vergessen
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat die Bundestagwahl 2009 beobachtet und regt auch eine bessere Absicherung der Briefwahl an:
Obwohl die rechtlichen und administrativen Verfahren für die Briefwahl mit dem Ziel entwickelt worden zu sein scheinen, der Freiheit und Beteiligung der Wählerinnen und Wähler Vorrang zu geben, sollte überlegt werden, die bestehenden Sicherungsmechanismen gegen den potenziellen Missbrauch des Briefwahlsystems auf ihre Eignung zu überprüfen. (Quelle)

Zur Verdeutlichung der Problematik habe ich eine (sicher unvollständige) Sammlung an Fällen von Fälschungen, Wahlbetrug und Problemen bei der Briefwahl angelegt.

Das bereits kleine Manipulation den Ausgang einer Wahl ändern kann zeigt die Liste knapper Wahlen bei Wikipedia (Englisch). So hatte beispielsweise die SPD bei der Bundestagswahl 2002 nur 6.027 Zweitstimmen mehr als CDU/CSU bei 47.996.480 gültigen Stimmen. Wegen Gleichstand musste bei der Landtagswahl 1975 im Wahlkreis Wuppertal IV sogar das Los entscheiden.(Quelle)

Mitmachen

Der Einspruch wurde (wie alle vorherigen) am 8.7.2010 vom Bundestag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Dadurch ist jetzt eine Klage beim Bundesverfassungsgericht möglich, wenn dieser 100 Wahlberechtigte beitreten. (Das Verfahren ist bei der Klage gegen Wahlcomputer recht gut beschrieben.)

Die Beitrittserklärung kann hier als PDF heruntergeladen werden, Abgabefrist ist der 31.8.2010: Beitrittserklärung

Dokumente

Wahleinspruch, Aktenzeichen EuWP 40/09, 4.08.2009 (PDF)
Stellungnahme des BMI, 9.10.2009 (PDF)
Entgegnung zur Stellungnahme des BMI, 2.11.2009 (PDF)
Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses, Durcksache 17/2200, 17.06.2010 (PDF)
Bundestagsprotokoll der Ablehnung, 8.07.2010 (PDF)

Mittlerweile hat auch der Bundeswahlleiter den Briefwahlanteil bei der Europawahl 2009 veröffentlicht: er ist auf 18,4 % gestiegen gegenüber 15,5 % in 2005, als die Briefwahl noch begründet werden musste.(Quelle) Bei der Bundestagswahl 2009 ist er auf 21,4 % von 18,8 % in 2005 gestiegen.

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